Anmeldung eines Bedarfs zur Betreuung in der Kita Fahrländer Landmäuse
Um einen Kitaplatz zu erhalten benötigen Sie von der Landeshauptstadt Potsdam einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Unsere Kita verfügt über 143 Betreuungsplätze und maximal 44 Betreuungsplätzen bei den Hortmäusen im Hort an der Regenbogenschule. Da die Nachfrage oft höher ist, als die Zahl der freiwerdenden Plätze führen wir eine Interessentenliste.
Insofern Sie in den nördlichen Ortsteilen wohnen und wünschen, dass wir den Betreuungsbedarf für Ihr Kind in unsere Interessentenliste einpflegen, bitten wir Sie uns in Ihrer e-Mail oder im Anmeldeformular folgende Punkte mitzuteilen:
- Name, Vorname und Geburtsdatum Ihres Kindes,
- Namen der Eltern/ Sorgeberechtigten
- Ihre Adresse, Telefonnummer, e-Mail-Kontakt
- Anzahl der unterhaltsberechtigten Geschwister
- voraussichtlichen Betreuungsbedarf ab wann und für wie viel Stunden am Tag
- Berufstätigkeit der Eltern/ Sorgeberechtigten
- Hinweise zur Sorgerechtssituation (z.B. Alleinerziehend, Wechselmodell)
- besteht ein Förderbedarf oder Behinderung
- weitere Informationen (bisherige Einrichtung, die in der Familie vorrangig gesprochene Sprache)
Diese Daten pflegen wir dann in unsere Interessentenlist ein und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Die endgültige Zahl freier Betreuungsplätze können erst ermittelt werden, wenn genau feststeht, wie viele Kinder zu den Hortmäusen* bzw. in die Schule gehen. Erst zu diesem Zeitpunkt können wir eine genaue Aussage zu Ihrer Anmeldung machen.
Bitte teilen Sie uns kurz per e-Mail mit, wenn Sie kein Interesse mehr oder einen anderen Betreuungsplatz gefunden haben. Nur so können wir anderen Interessenten eine genauere Einschätzung der Betreuungsplätze geben.
*Hortmäuse sind Kinder im letzten Kitajahr
Datenschutzhinweis
Wir möchten Siedarauf hinweisen, dass Ihre Daten, die Sie an uns übermitteln, gespeichert und ausschließlich im Rahmen des bezeichneten Zwecks den mit dessen Erfüllung betrauten Mitarbeitern und ggf. den mit diesem Vorgang direkt befassten Personen, wie zum Beispiel Behörden zugänglich gemacht werden. Eine Weitergaben Ihrer Daten an andere Unternehmen oder Werbetreibende ist ausgeschlossen.
Anhalte zur Kitaplatzvergabe in der Kita Fahrländer Landmäuse
- Anträge auf Aufnahme eines Kindes sind mittels Antragsformular schriftlich bei der Geschäftsführung des Trägers Treffpunkt Fahrland e.V., Ketziner Str. 52, 14476 Potsdam oder per E-Mail einzureichen.
- Zeitnah hierzu hat die Vorlage der originalen Rechtsanspruchsbescheinigung des Jugendamtes zu erfolgen.
- Mit der Einreichung des Antrages erkennen die Eltern / Sorgeberechtigten die Einrichtungskonzeption, die Versorgung durch den vertraglich gebundenen Mittagessenanbieter und die Speicherung der personenbezogenen Daten in einer PC-gestützten Anmeldeliste an, die zum Abgleich mit dem Jugendamt Potsdam herangezogen wird.
- Über die Aufnahme eines Kindes in die Einrichtung entscheidet der/die LeiterIn der Einrichtung gemeinsam mit der/dem GeschäftsführerIn des Trägers.
- In besonderen Fällen kann zur Abwägung der Antragssituation ein/e ElternsprecherIn des Kitaausschusses durch die o.g. KollegInnen vertraulich einbezogen werden.
- Üblicherweise wird bis Ostern über die Anträge zur Aufnahme ab Kita – Jahresbeginn / Schuljahresbeginn entschieden. Über die Entscheidung werden die Eltern / Sorgeberechtigten umgehend informiert.
- Folgende Gesichtspunkte sind bei der Abwägung der Aufnahmen in Reihenfolge zu berücksichtigen:
- Wohnort des Kindes (Vorrang für Wohnort Potsdam OT Fahrland)
- Arbeitsvertragliche Bindungen der Eltern des Kindes (Vorrang bei vorliegendem Arbeitsrechtsverhältnis z.Z. des Betreuungsbeginns)
- Allein- bzw. Doppelerziehende des Kindes (Vorrang von Alleinerziehenden)
- Kinder von Angestellten des Trägers
- Besondere Familiensituationen/Förderbedarf des Kindes, insofern von der Kita leistbar
- Datum des Eingangs des Antrages bei der Geschäftsführung des Trägers
- Bereits in anderen Einrichtungen betreute Kinder sollen bei dem Wunsch der Eltern zum Wechsel in unsere Einrichtung unterstützt werden. Deren Aufnahme ist nachrangig gegenüber bisher nicht versorgten Fahrländer Kindern.
Die o.g. benannten Anhalte wurden nach Beratung im Kitaausschuss durch den Vorstand am 07.04.2006 mit Beschluss in Kraft gesetzt und durch Vorstandsbeschluss am 31.01.2017 aktualisiert. Diese Anhalte sind den Eltern / Sorgeberchtigten beim ersten Besichtigungsbesuch in der Einrichtung durch die Leiterin der Einrichtung bekannt zu machen.