Hausordnung der KITA
Mit Abschluss des Betreuungsvertages erkennen Sie die Hausordnung unserer KITA an.
- Wir empfehlen vor Aufnahme des Kindes eine 1-2 wöchige Eingewöhnung.
- Bei Erstaufnahme des Kindes ist eine ärztliche Bescheinigung über die "KITA - Tauglichkeit" vorzulegen.
- Unsere KITA ist von 6.00 - 17.00 Uhr geöffnet.
- Die Aufsichtspflicht der Erzieherinnen beginnt bei die Übernahme des Kindes und endet nach Übergabe an die Erziehungsberechtigten oder deren schriftlich Beauftragten.
- Erfolgt die Kinderbetreuung über die Öffnungszeit hinaus, sind gemäß Elternbeitragsordung §8(2) mindestens 12,00 Euro je angefangende Betreuungsstunde pauschal durch den Zahlungsverpflichteten zu zahlen.
- Von 8.00 Uhr bis 8.30 Uhr ist in unserer Einrichtung Frühstückszeit. Kinder die nach 8.00 Uhr kommen, sollten zu Hause gefrühstückt haben.
- Bitte bringen Sie Ihr Kind bis spätestens 9.00 Uhr in die Einrichtung, da wir pünktlich mit den pädagogischen Angeboten, Lernangeboten, Basteln, Malen, Sort, Musikschule und Kinderkirche beginnen wollen.
- Von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist in unserem Haus Mittagsruhe. Kinder sollten nur nach Absprache in dieser Zeit abgeholt werden.
- Das Tragen von Schmuck, wie z. B. Halsketten ist den Kindern bei uns untersagt!
- Bei Krankheit muss das Kind fernbleiben. Die Einrichtung ist darüber zu informieren. Ansteckende Krankenheiten gemäß Infektionsschutzgesetz sind meldepflichtig und Bedürfen zu Wiederaufnahme des Kindes eine Bescheinigung vom Arzt. Bei Fieber dürfen die Kinder erst wieder in die Einrichtung, wenn sie 2 Tage fieberfrei waren.
- Medikamente werden nur nach einer schriftlichen Anweisungsvorschrift des Arztes verabreicht.
- Im Interesse des Kindes sollte ein Erziehungsberechtigter jederzeit erreichbar sein. Denke Sie daran Ihre Telefonnummrn regelmäßig zu aktualisieren.
- Jährlich finden in der KITA ärztliche und zahlärztliche Untersucheungen statt. Die Eltern werden dazu vorher benachrichtigt.
- Das Bettzeug Ihres Kindes wird alle 4 - 6 Wochen zum waschen mitgegeben.
- Das Kind benötigt Wechselwäsche, Bettwäsche, einen Schlafanzug, Hausschuhe, ein kleines Handtuch, Sportsachen und einen Sportbeutel (ab Gruppe 3) und einen dicken Aktenordner. Tägt das Kind Wäsche vom Haus, bringen Sie bitte diese so schnell wie möglich gewaschen wieder mit.
- Jedes Kind hat Anrecht auf Urlaub, somit hat jedes Kind mindestens 2x2 Wochen im Jahr Urlaub oder mindestens 1x3 Wochen, davon 2 Wochen zusammenhängend in den Sommerferien.
- Kritik, Wünsche oder Lob richten Sie bitte an die Gruppenerzieherin oder an die Leiterin.